Zulassungsvoraussetzungen FiL-zertifizierte Weiterbildung

Voraussetzung für die FiL-Zertifizierung ist ein Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen), idealerweise in den Fachrichtungen Psychologie, Pädagogik, Lehramt etc. Auch Hochschulabschlüsse anderer Fachrichtungen sind nach Abstimmung mit der Ausbildungsleitung möglich.
Teilnehmende ohne Hochschulabschluss müssen zeigen, dass sie wissenschaftlich arbeiten können, um sich z.B. mit (lerntherapeutischer) Literatur auseinanderzusetzen und diese zu reflektieren. Dies wird anhand einer wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen. Diese kann ggf. aus einem früheren Kontext stammen, die beim FiL eingereicht wird oder eine solche wird mit einer lerntherapeutischen Fragestellung neu verfasst. Ggf. kann auch ein Seminar „wissenschaftliches Arbeiten“ besucht werden.
Gerne besprechen wir die verschiedenen Möglichkeiten mit Ihnen. Wir finden zusammen den besten Weg für Sie.

Teilnahme ohne Sonderzulassung

Auch für Bewerber, die keine Sonderzulassung erhalten können oder die keine wissenschaftliche Arbeit verfassen möchten, ist die Teilnahme möglich. Die Weiterbildungen können vollständig durchlaufen werden, allerdings kann die Erlaubnis zum Führen des BVL- oder des FiL-Titels nicht verliehen werden. Mit einem ausbildungsinternen Zertifikat wird die Teilnahme an allen besuchten Modulen exakt dargestellt. Gerne beraten wir Sie persönlich.

Vorkenntnisse

Für den Besuch der Weiterbildung wird eine Liste an Vorkenntnissen aus den Bereichen Sprachentwicklung, motorische Entwicklung, Entwicklung des visuellen und auditiven Systems, emotionale / soziale Entwicklung und Lernpsychologie vorgegeben.
Diese muss vorab bzw. während des theoretischen Teils anhand eines eigenständigen Literaturstudiums erarbeitet werden. Je nach bestehender Berufsausbildung müssen noch fehlende Inhalte ergänzend erarbeitet werden. Dies rundet das Literatur-Studium ab und erweitert Ihre Kenntnisse.