Zulassungsvoraussetzungen für BVL-zertifizierte Weiterbildungen

Die Teilnahme an unseren BVL-zertifizierten Weiterbildungen ist für alle Berufsgruppen aus dem therapeutischen und pädagogischen Bereich, aber unter besonderen Bedingungen auch für Quereinsteigende möglich. Für den Abschluss mit dem jeweiligen Zertifikat und der Erlaubnis, den Titel führen zu dürfen, müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein:

Als berufliche Qualifikation der Teilnehmenden wird vorausgesetzt

a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit

  • pädagogisch-psychologischer Ausrichtung,
  • sprachheiltherapeutischer Ausrichtung oder
  • medizinischer Ausrichtung (mit psychotherapeutischer oder psychiatrischer Ausbildung)

oder

b) aus nahe stehenden Berufen

     z.B. Diplom-LogopädInnen oder andere akademisch qualifizierte LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, ErzieherInnen oder HeilerziehungspflegerInnen

     müssen

  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen
  • Schriftliche Nachweise über besuchte Fortbildungen vorlegen
  • ein persönliches Aufnahmegespräch führen
  • Abiturienten mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Logopäden/zur Logopädin (staatlich anerkannte Schule)

Sonderzulassung

c) Bewerber, die diese Voraussetzung nicht erfüllen,

     müssen

  • über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen nachweisen
  • ein Motivationsschreiben vorlegen
  • sowie ein persönliches Aufnahmegespräch führen.

Die Zulassung zur Weiterbildung muss in diesem Fall mit dem BVL abgestimmt werden. Um das BVL-Zertifikat zu erlangen, muss der Teilnehmer/die Teilnehmerin der Kategorie C mindestens 5 Fallberichte vorlegen.

Dies bedeutet, dass im Falle einer Sonderzulassung zusätzlich zwei Kinder als „Ausbildungsfall“

  • behandelt (Umfang 30 (bei Dyskalkulie) bzw. 40 (bei Legasthenie) Therapie-Stunden) und
  • dokumentiert (schriftliche Verlaufsdokumentationen, stichpunktartig)

werden müssen.

Hierfür fallen gewisse zusätzliche Kosten an, da diese beiden zusätzlichen Fälle durch uns begleitet werden (ca. 100 – 150 € für das Begleiten / Korrigieren der zusätzlichen Verlaufsdokumentationen und ggf. zusätzliche Supervisions-Stunden, 85 € Einzel-Supervision, 30 – 45 € Gruppensupervision).

Bitte senden Sie uns im Falle der Sonderzulassung Ihr Motivationsschreiben sowie alle Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, Nachweise besuchte Fortbildungen etc.) per Mail zu.